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Wir führen Sachkunde Prüfungen nach G607 für ihren 
Wohnwagen oder Wohnmobil durch

Muss ich eine Gasprüfung machen lassen?

Kurz und knapp, ja, ab Juni 2024 muss jeder, der ein Wohnmobil oder Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, die Anlage alle zwei Jahre überprüfen lassen. Im April 2022 wurde die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in 
Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen.

Durch die Aufnahme des neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in der Freizeit“ in der StVZO ist die Rechtslage nun geklärt. Die 
Gasprüfung ist demnach unabhängig von der Hauptuntersuchung und vor der erstmaligen Inbetriebnahme, vor der 
Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und ganz grundsätzlich alle zwei Jahre erforderlich. Wenn für das 
eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vorliegt, kann der Halter beziehungsweise 
Eigentümer diese Prüfung bis 19. Juni 2025 nachholen. Wer auch diesen Zeitpunkt versäumt, muss mit einer Strafe rechnen.

Quelle: gok-blog.de

Gasprüfungen G612

Wir führen auch Gasprüfungen nach dem DVGW Arbeitsplatt G612 durch.

Bei G612 geht es um privat genutzte Gasgeräte wie zum Beispiel: Gasgrills, Terassenheizer, Stromaggregate und ähnliches.

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